Öl-Niedertemperaturkessel

Problemlöser mit Zukunft oder Technik von Gestern?



Die EU-ErP-Richtlinie 813/2013 beschäftigt sich mit den Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Raumheiz- und Kombiheizgeräten und fordert eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von mehr als 86 %, bezogen auf den Brennwert des verwendeten Energieträgers, für Heizgeräte, die nach dem 26.09.2015 in Verkehr gebracht werden.
Die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ist dabei ein rechnerisch ermittelter Wert, in den nicht nur die Kesselwirkungsgrade bei Voll- u. Teillast, sondern auch die Stillstandsverluste und der Verbrauch an elektrischer Energie gewichtet einfließen. Diese Forderung bedeutet für gasbetriebene Heizwertgeräte, wegen der bei diesen Brennstoffen großen Differenzzwischen Heiz- und Brennwert (z. B. bei Erdgas rund 11 %), das Aus. Es gibt jedoch eine Ausnahmegenehmigung für gasbetriebene B1-Geräte (Heizwertthermen für mehrfachbelegte Schornsteine), die nur eine Energieeffizienz von 75 % erreichen müssen.
Heizwertkessel, die jedoch mit dem Brennstoff Heizöl betrieben werden (hier liegt die Differenz zwischen Heiz- und Brennwert bei rund 7 %), können jedoch diese strenge Anforderung durchaus erfüllen, wenn sie spezifisch auf die Parameter hin entwickelt wurden, die zur Berechnung der jahreszeitbedingten Raumheizungs- Energieeffizienz herangezogen werden. Diese hochentwickelten Niedertemperaturkessel sind dann durch niedrige Abgas- und Stillstandsverluste und geringe Hilfsenergiebedarfe gekennzeichnet.

Genauer hinschauen
Es wird in diesem Regelwerk aber nicht nur die Effizienz des Heizgeräts allein betrachtet und bewertet, sondern auch die Effizienzsteigerung durch Technik von gestern oder Problemlöser?
Wirtschaftlich und verordnungskonform: Niedertemperaturkessel in Bestandsanlagen das Zusammenwirken von Wärmeerzeuger und Heizungsregler: In Abhängigkeit von der Regelcharakteristik und den verwendeten Führungsgrößen (Raum- und/oder Außentemperatur) werden Zuschläge zur jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz für Heizungsanlagen ermittelt. Parallel zu den genannten Effizienzrichtlinien trat auch die Richtlinie zur Energieeffizienz-Kennzeichnung, der Labelung von Heizgeräten und -anlagen, in Kraft. Die Forderung nach der oben beschriebenen Raumheizungs- Energieeffizienz steht dabei erstaunlicherweise nicht in einem direkten Zusammenhang mit der nach den EU-Label-Richtlinien geforderten Energieeffizienzkennzeichnung (A+++ bis G): Um die oben genannten Raumheizungs-Energieeffizienz- Grenzwerte einzuhalten, muss ein Standard-Heizwertgerät mindestens mit „B“, ein B1-Heizwertgerät mindestens mit „C“ gekennzeichnet sein. Bei der Installation von Heizungsanlagen in Neubauten und im Falle umfassender Sanierungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden, sind neben den genannten EU-Richtlinien in Deutschland die Regelungen der Energie-Einsparverordnung (EnEV) zwingend zu beachten: Der Abschnitt 4 der EnEV beschäftigt sich mit Heizungsanlagen, in § 13 sind die Bedingungen für die Inbetriebnahme von Heizkesseln beschrieben, die dann wiederum in der Anlage 4a präzisiert werden: „Anlage 4 a: In Fällen des § 13 Absatz 2 sind der Einbau und die Aufstellung zum Zwecke der Inbetriebnahme nur zulässig, wenn das Produkt aus Erzeugeraufwandszahl eg und Primärenergiefaktor fp nicht größer als 1,30 ist … Werden Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel als Wärmeerzeuger in Systemen der Nahwärmeversorgung eingesetzt, gilt die An* Leiter Technik bei der Interdomo GmbH forderung des Satzes 1 als erfüllt.“ Damit lässt die novellierte Fassung der EnEV neben Brennwert- auch Niedertemperaturheizwertkessel nicht nur im Bestand weiterhin zu. Im Sanierungsfall einer Bestandsanlage darf überdies das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 25 EnEV zur Anwendung kommen.
Aus technischer und auch wirtschaftlicher Sicht ist die ausschließliche Fokussierung auf die Brennwertnutzung sogar kontraproduktiv: - Heizgeräte sind – anders als beispielsweise Haushaltsgeräte wie TV-Geräte oder Kühlschränke – niemals als Einzelgerät zu betrachten und zu bewerten, sondern immer als Teil einer Heizungsanlage. Es gibt immer noch zahlreiche Anwendungsfälle, in denen der Einsatz eines Brennwertgeräts nicht sinnvoll ist, wenn beispielsweise anlagenbedingt ständig oder häufig hohe Vorlauftemperaturen zwingend notwendig sind (z. B. Gewerberaumbeheizung mit Lufterhitzern). In diesen Fällen kann die Entscheidung, einen Brennwertkessel einzubauen, dem Ziel, eine effiziente und sichere Heizungsanlage zu erstellen, sogar abträglich sein.
Einerseits fällt bei den skizzierten Betriebsbedingungen nur wenig oder gar kein Brennwertnutzen an, andererseits können aber Teile des Abgasstroms, wegen der unter den skizzierten Betriebsbedingungen eben nicht ausreichend anfallenden Kondenswassermenge und des dadurch bedingten Trockenfallens des Sperrsyphons, in das Abwassersystem austreten. Je nach Kesselkonstruktion kann das entweder zu regelmäßig wiederkehrenden Betriebsstörungen oder gar zu gefährlichen Abgaskonzentrationen im Abwassernetz oder im Aufstellraum führen. Hier wäre die Installation eines Niedertemperaturkessels nicht nur wirtschaftlich, sondern auch technisch geboten, was im Übrigen auch durch das bereits oben erwähnte Wirtschaftlichkeitsgebot der EnEV unterstützt wird.
Sollte in einer Heizungsanlage, die überwiegend mit regenerativen Energien betrieben wird, ein Back- Up-Heizgerät zur Spitzenlast- und Überbrückungszeitabdeckung mit nur geringen jährlichen Betriebszeiten erforderlich sein, empfiehlt sich der Einbau eines Heizwertgeräts ebenfalls aus wirtschaftlicher Sicht.
Als ein wesentlicher Faktor für die Auslegung eines Wärmeerzeugers sind unter anderem die Hygienevorschriften für die Trinkwassererwärmung zu berücksichtigen, die – vor allem in größer bemessenen Trinkwasserversorgungsanlagen – ein Auf- oder Nachheizen mit höheren Vorlauftemperaturen (i. d. R. ohne die Möglichkeit der Brennwertnutzung) zwingend vorschreiben. Diese Forderung ist energieeffizient mit Niedertemperaturkesseln leicht zu erfüllen, bei Brennwertkesseln möglicherweise problembehaftet, bei Wärmepumpen in der Regel nur unter Einbeziehung einer elektrischen Zuheizung.
Bei Neubauten können im Falle des Einbaus von Niedertemperaturkesseln die Vorgaben ggf. durch Ersatzmaßnahmen, wie den Einsatz regenerativer Energien, erfüllt werden. Hierzu bietet Interdomo vielfältige Hybrid-Lösungen mit Solarthermie und Luft-/Wasser-Wärmepumpe an.
Unabdingbar ist jedoch die Kombination des Niedertemperaturkessels mit einem hochwertigen Heizungsregler, um die regelungstechnischen Effizienzgewinne und damit die mögliche Einsparung von Energiekosten und Reduzierung von Umweltbelastungen tatsächlich realisieren zu können. So kann ein NT-Kessel, der mit einem witterungsgeführten Heizungsregler mit Raumeinfluss ausgestattet ist, sogar das Energie-Effizienzlabel „A“ erhalten und ist damit aus Sicht der EU-Energie-Effizienzrichtlinie einem Brennwertkessel durchaus ebenbürtig. Aus diesen Gründen sieht der Emsdettener Heiztechnikspezialist Interdomo den Niedertemperaturheizkessel „BASIC OK“ (geprüft vom TÜV Rheinland) als zukunftssichere und wirtschaftliche Problemlösung speziell für die Sanierung von Heizanlagen im Gebäudebestand an.

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