Mit dem 26.09.2015 traten bekanntlich die EU-Verordnungen zur umweltgerechten Gestaltung von Heizgeräten, Warmwasserbereitern und Verbundanlagen und zur Energieeffizienz-kennzeichnung in Kraft, die von Herstellern, Handel und Fachhandwerk zwingend zu beachten sind. Diese Regelungen führten dazu, dass Heizgeräte, die diesen Anforderungen nicht genügten, vom Markt genommen werden mussten. Vielfach wurde daraus auch die generelle Ablösung der Heizwert- durch die Brennwerttechnik abgeleitet und propagiert.
Die EU-ErP-Richtlinie 813/2013 fordert eine Mindest-Raumheizungs-Energieeffizienz von 86 % für Heizgeräte, die seit dem 26.09.2015 in Verkehr gebracht werden. Diese Forderung ist für Heizwertgeräte, die mit dem Brennstoff Heizöl betrieben werden, unter bestimmten Rahmenbedingungen zu erreichen, nicht allerdings für gasbetriebene Heizwertgeräte. Es gibt jedoch eine Ausnahmegenehmigung für gasbetriebene B1-Geräte (Heizwertthermen für mehrfachbelegte Schornsteine), die nur eine Energieeffizienz von 75% erreichen müssen.
Die Forderung nach einer Mindest-Raumheizungs-Energieeffizienz steht nicht in einem direkten Zusammenhang mit der nach den EU-Label-Richtlinien geforderten Energieeffizienzkennzeichnung (A+++ bis G): Um die oben genannten Raumheizungs-Energieeffizienz-Grenzwerte einzuhalten, muss ein Standard-Heizwertgerät mindestens mit „B“, ein B1-Heizwertgerät mindestens mit „C“ gekennzeichnet sein.
Bei der Installation von Heizungsanlagen in Neubauten und im Falle umfassender Sanierungsmaßnahmen in Bestandsgebäuden sind neben den EU-Richtlinien die Regelungen der Energie-Einsparverordnung (EnEV) zwingend zu beachten:
Der Abschnitt 4 der EnEV beschäftigt sich mit Heizungsanlagen, in § 13 sind die Bedingungen für die Inbetriebnahme von Heizkesseln beschrieben, die dann wiederum in der Anlage 4a präzisiert werden:
„Anlage 4 a:
In Fällen des § 13 Absatz 2 sind der Einbau und die Aufstellung zum Zwecke der Inbetriebnahme nur zulässig, wenn das Produkt aus Erzeugeraufwandszahl eg und Primärenergiefaktor fp nicht größer als 1,30 ist. … Werden Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel als Wärmeerzeuger in Systemen der Nahwärmeversorgung eingesetzt, gilt die Anforderung des Satzes 1 als erfüllt.“
Der Heiztechnikspezialist Interdomo aus Emsdetten hat auch über den 26.09.2015 hinaus seinen Öl-Niedertemperaturkessel BASIC OK weiter vertrieben, da er sowohl die EU-Energie-Effizienzanforderungen (geprüft durch den TÜV Rheinland) erfüllt als auch EnEV-konform ist. In Verbindung mit der ebenfalls von Interdomo angebotenen HeatCommand-Regelung und einem Raumgerät erreicht der Kessel sogar das Energie-Effizienzlabel „A“ und ist damit aus Sicht der EU-Energie-Effizienzrichtlinie einem Brennwertkessel durchaus ebenbürtig.
Aus technischer und auch wirtschaftlicher Sicht ist aus der Sicht der Interdomo-Fachleute die ausschließliche Fokussierung auf die Brennwertnutzung sogar kontraproduktiv:
Aus diesem Grund sieht Interdomo speziell das Produkt „BASIC OK“ als zukunftssichere und wirtschaftliche Problemlösung speziell für die Sanierung von Heizanlagen im Bestand an.
Mehr zu diesem Produkt finden Sie in unserer Produktvorstellung.