Unsere Produkte und das GEG


Herstellererläuterung zu unseren Produkten und das GEG (Gebäude-Energie-Gesetz)

Die von der Interdomo GmbH hergestellten und vertriebenen modernen Öl- und Gaskessel sind gemäß der aktuellen Novelle des GEG (Gebäude-Energie-Gesetz) 2023 auch über den genannten Zeitraum 01.01.2024 hinaus im Gebäudebestand einbaufähig.
Das heißt, dass die im GEG genannten Übergangsfristen im Gebäudebestand für Öl-/ Gasheizungen in kleineren Gemeinden (< 100.000 Einwohner) bis zum 30.06.2028 und für größere Städte und Gemeinden (> 100.000 Einwohner) bis zum 30.06.2026 von allen Interdomo-Wärmeerzeugen ohne technische Einschränkungen erfüllt werden.
Die ab diesen Terminen geforderte „65 %-regenerative Quote“ ist technisch auf verschiedenen Wegen erreichbar, abhängig von der -Kommunalen Wärmeplanung-. Möglich ist dabei der Einsatz von Biomethan oder anteiligen Wasserstoff-Beimischung H2 (20 %) durch den Gasversorger oder biogenen/synthetischen Heizölen (Aufgabe/Angebot des Heizöllieferanten). Techn. machbar ist aber auch die Kombination mit einer elektr. Wärmepumpe (Hybridtechnik), weil alle aktuellen Interdomo-Wärmeerzeuger für die Hybridtechnik und Bio-Betrieb (Bio-Öl/Gas/ H2 (20 %)) geeignet sind!

Herstellererläuterung.

Novelle der Gebäudeenergiegesetzes auf einen Blick (GEG).

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