Gebäudeenergiegesetz

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden

Am 01. November 2020 ist das neue Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden, kurz Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten und ersetzt die bislang geltenden Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). ln § 61 findet sich ein wichtiger Termin für die Nachrüstung bestehender Heizungsanlagen:

Bis zum 30. September 2021 müssen Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden mit einem Heizungsregler ausgestattet sein , der die Regelung der Wärmezufuhr und der elektrischen Antriebe (Pumpen etc.) in Abhängigkeit von Zeit, Außen- und/oder Raumtemperatur ermöglicht. 

Diese Frist ist ein guter Anlass, über die Erneuerung einer in die Jahre gekommenen Heizungsanlage nachzudenken, speziell, wenn es sich um eine Anlage ohne oder mit veraltetem Regelgerät handelt.

Da nach § 72 GEG neben Brennwert- auch nach wie vor Niedertemperaturkessel uneingeschränkt im Bestand eingebaut werden dürfen, wäre für Ölheizungsanlagen der Wechsel auf einen lnterdomo Niedertemperaturheizkessel BASIC OK (lieferbar in den Leistungsgrößen 21 und 31 kW) in Verbindung mit einer modernen Heatcommand-Regelung (HC 111 oder HC 232), die neben der Heizkreisregelung auch die Trinkwassererwärmung nach Temperatur und Zeit steuern kann, die richtige Wahl. 

Eine Kurzfassung zu unserem Niedertemperaturkessel finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie außerdem in unserem Produktflyer.

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